Lesbische paare
In Spanien räumt die Gesetzgebung homosexuellen Paaren das gleiche Recht wie heterosexuellen Paare ein und ist deshalb keinerlei Hindernis für zwei Frauen, die ihren Kinderwunsch verwirklichen möchten.
Abhängig vom Alter der Frau, die schwanger werden möchte, kann eine Künstliche Besamung (IA) oder In Vitro Befruchtung (FIV) mit Samen von anonymen Spendern (Samenbank) durchgeführt werden.
Eine andere Möglichkeit ist, Eizellen mit dem Samen eines anonymen Spenders zu befruchten und die entstandenen Embryonen dem Paar zu übertragen, damit diese die Schwangerschaft austragen.
Diese Möglichkeit kann der einzige Ausweg für Frauen sein, die eine Schwangerschaft wünschen, aber keine gesunden Eizellen produzieren, die befruchtet werden könnten.
In anderen Fällen kann es notwendig sein, auf die Embryonen zurückzugreifen, die aus anonymer Eizellenspenderin mit Samenbank enstanden sind.
Unanbhängig von der angewandten Reproduktionstechnik, um die Schwangerschaft zu erzielen, haben beide Frauen, die die Einverständniserklärung unterzeichnen sämtliche Rechte und Pflichten über das Kind, so wie es die gegenwertige, rechtskräftigte spanische Gesetzgebung festlegt.